Wir sind für Sie da.

Was ist zu tun im Trauerfall?

  • Unmittelbar den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, und von ihm die Todesbescheinigung ausstellen lassen.
  • Sie dürfen den Verstorbenen 36 Stunden Zuhause behalten um Abschied zu nehmen.
  • in Krankenhäusern / Pflegeheimen kümmert sich die Verwaltung um die ersten Schritte.
  • Rufen Sie uns an. Wir sind 24 Stunden für Sie da.
  • Wir sorgen für die Überführung
  • Wir setzen uns mit dem Standesamt in Verbindung, um die Sterbeurkunden ausstellen zu lassen.

Dazu benötigen wir...

Bei Ledigen:

Geburtsurkunde, Personalausweis

Bei Verheirateten:

Heiratsurkunde, Personalausweis (Familienstammbuch)

Bei Geschiedenen:

Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Personalausweis

Bei Verwitweten:

Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis (Familienstammbuch)

Trauerfeier.

Wir besprechen und organisieren mit Ihnen die Trauerfeierlichkeiten in aller Ruhe – bei uns oder im Trauerhaus.